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FAQ

1. Muss ich als Verkäufer das Objekt nach Ablauf des Bieterverfahrens verkaufen?
Nein. Das Bieterverfahren ist unverbindlich.

2. Muss ich als Bieter das Objekt kaufen?
Nein. Das Bieterverfahren ist unverbindlich.

3. Wenn es unverbindlich ist, warum macht es dann Sinn?
Das Bieterverfahren strukturiert den Transaktionsprozess professionell. Bis zum Notarvertrag ist eigentlich jede Verhandlung „unverbindlich“. Durch die Transparenz wird dem Bieter der Marktwert klar und der Verkäufer erfährt, welcher Wert zur Zeit realistisch erzielbar ist.

4. Warum sollte der Bieter wirklich zum Notar gehen?
Weil er das Objekt kaufen will und erfahren hat, wie viele Leute daran interessiert sind und wie hoch andere Interessenten geboten haben.

5. Warum könnte ein Verkäufer nicht das Höchstgebot akzeptieren?
Es könnte unter seinen Erwartungen ausfallen, oder aber persönliche und/ oder andere objektive Kriterien sprechen für eine Bevorzugung eines unterlegenen Bieters.

6. Was ist „best practice“ für Verkäufer von Bieterportal ?
Ein Online-Bieterverfahren an sich ist noch keine Erfolgsgarantie. Wir geben den Anbietern eine „Anleitung/Empfehlung“, wie dieses Verfahren bei Bieterportal wirklich ein Erfolg wird. Es geht vom Mindestgebot, der Dauer, der Organisation des Besichtigungstermins zum Bewerben der Aktion und der Auswahl geeigneter Kooperationspartner. Nur mit einer Vielzahl von Bietern wird es erfolgreich beendet werden.

7. Wie kommen die vielen Bieter auf die Plattform ?
Die Bieter werden ständig durch Marketing geworben. Es werden beispielsweise über MaklerScout Immobilien-Suchende gewonnen und die Makler-Kooperationspartner organisieren mit Ihren vorgemerkten Kunden sowie der Kongruenzschaltung der Online und Offline Angebote zahlreiche gezielte Interessenten.

8. Wieso werden oftmals Höchstpreise erzielt die über den Erwartungen des Verkäufers liegen ?
Wie bei einer Versteigerung werden auch beim Bieterverfahren oft aussergewöhnliche Preise realisiert, weil sich die fokussierte Nachfrage nach dem Objekt gegenseitig überbietet, um das Objekt zu sichern. Entgegen der sonst üblichen Verkaufsvariante zum „Festpreis“ oder der Annoncierung eines hohen Wunschpreises, werden ausserordentlich viele Interessenten auf das Angebot aufmerksam gemacht.

9. Kann ich gleichzeitig eine Wohnung und das ganze Haus anbieten ?
Selbstverständlich.

10. Funktioniert das Bieterverfahren auch bei Mietwohnungen, Grundstücken und Gewerbeobjekten?
Ja, alles kann im Bieterverfahren vergeben werden.

11. Wie finde ich ein gutes Mindestgebot ?
Wir empfehlen ca. 50 % des angestrebten Verkaufspreises als Mindestgebot.

12. Welche Vorlaufzeit und welche Laufzeit wird empfohlen ?
Wenn alle Unterlegen zusammen sind empfehlen wir, 1 Woche Vorlaufzeit und eine Dauer von 3-4 Wochen für das Online-Bieterverfahren.

13. Warum sollte ich mich als Bieter mit so vielen Informationen registrieren ?
Als Bieter „bewerben“ Sie sich gleichzeitig um das Angebot. Viele Verkäufer möchten einen solventen, zuverlässigen, seriösen und freundlichen Käufer. Deshalb ist es sinnvoll, sich positiv zu präsentieren.

14. Wie erfahre ich von dem Besichtigungstermin ?
Wenn Sie das Mindestgebot geboten haben, erfahren sie den genauen Termin und werden eingeladen.

15. Wie kann ich Fragen stellen ?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, während des Bieterverfahrens dem Anbieter Fragen zu stellen, dieser kann diese beantworten und auf Wunsch die Frage mit Antwort für alle Interessenten veröffentlichen.

16. Welche Unterlagen sollte der Anbieter zur Verfügung stellen ?
Die Unterlagen sollten möglichst vollständig vorliegen. Hier unterscheidet sich das Bieterverfahren nicht von einem normalen Verkaufsprozess. Wir empfehlen das Angebot mit einem kurzen Video abzurunden, um Interessenten vor dem Besichtigungstermin einen ersten guten Eindruck zu vermitteln.

17. Geht ein Bieterverfahren auch ohne Makler ?
Auch Privatleute können ohne Makler ein Bieterverfahren durchführen. Es wird jedoch im Rahmen unserer „best practice“ die Einschaltung eines ortsansässigen Maklers mit seinen vorgemerkten Kunden empfohlen.

18. Was kostet die Durchführung eines Bieterverfahrens ?
Die Gebühr zu Durchführung beträgt 249 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Paket- und Abo-Lösungen für gewerbliche Immobilienanbieter sind preiswerter und unter Preise / Kosten abrufbar.

19. Ich kann mich nicht mehr einloggen
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